9 Jun 2026
EuGH überlässt Haftungsentscheidungen im Glücksspiel nationalen Instanzen

Der Europäische Gerichtshof verweist weiterhin zentrale Fragen zur Betreiberhaftung und zur Erstattung von Spielerverlusten an nationale Gerichte in Deutschland sowie vergleichbaren Jurisdiktionen, obwohl bereits mehrere Vorabentscheidungsverfahren und Urteile ergangen sind; diese Praxis hält die rechtlichen Auseinandersetzungen um unzulässige Online-Glücksspielangebote und das Rahmenwerk des Glücksspielstaatsvertrags offen.
Ursprünge der anhaltenden Streitigkeiten
Deutsche Gerichte haben in den vergangenen Jahren wiederholt Fälle an den EuGH verwiesen, in denen Spieler von Betreibern ohne deutsche Lizenz die Rückerstattung von Verlusten verlangen, während die Betreiber ihrerseits argumentieren, dass europarechtliche Grundsätze wie Dienstleistungsfreiheit oder Niederlassungsfreiheit ihre Tätigkeit schützen; der Gerichtshof hat in solchen Verfahren jedoch regelmäßig betont, dass die konkrete Auslegung nationaler Vorschriften und die Prüfung individueller Sachverhalte bei den mitgliedstaatlichen Instanzen verbleiben.
Der Glücksspielstaatsvertrag sieht seit seiner letzten Anpassung klare Lizenzpflichten vor, doch zahlreiche Plattformen operieren weiterhin ohne entsprechende Genehmigung, wodurch Klagen auf Schadensersatz entstehen, deren endgültige Beurteilung der EuGH nicht abschließend trifft; Stattdessen verweist er auf die Notwendigkeit, dass nationale Richter die Vereinbarkeit mit europäischem Recht im Einzelfall feststellen.
Struktur der Vorabentscheidungsverfahren
Mehrere deutsche Oberlandesgerichte und Landgerichte haben dem EuGH Fragen zu Art. 56 AEUV sowie zu sekundärrechtlichen Vorgaben vorgelegt, doch die Antworten des Gerichtshofs bleiben meist auf allgemeine Leitlinien beschränkt; konkrete Haftungsmaßstäbe oder Berechnungsmodalitäten für Spielerverluste werden bewusst offengelassen, damit die mitgliedstaatlichen Gerichte die tatsächlichen Umstände bewerten können.
Beobachter verweisen darauf, dass diese Zurückhaltung mit dem Prinzip der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten zusammenhängt, während die EuGH-Entscheidungen gleichzeitig die unionsrechtlichen Grenzen abstecken; dadurch entsteht eine fortlaufende Kette von nationalen Verfahren, die sich auf die bisherigen EuGH-Vorgaben stützen, ohne dass eine abschließende europäische Klärung erfolgt.
Rechtliche Auswirkungen in Deutschland
In der Praxis führt die Verweisungspraxis dazu, dass Spieler in Deutschland ihre Ansprüche zunächst vor Zivilgerichten durchsetzen müssen, wobei die Beweislastverteilung und die Frage der Kausalität zwischen unzulässigem Angebot und entstandenem Verlust von Fall zu Fall unterschiedlich beurteilt werden; gleichzeitig ergeben sich für Betreiber ohne Lizenz erhebliche Unsicherheiten bezüglich möglicher Rückzahlungsverpflichtungen über mehrere Jahre hinweg.

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen auf die EuGH-Rechtsprechung Bezug genommen und dabei betont, dass die konkrete Anwendung der unionsrechtlichen Vorgaben durch die Instanzgerichte erfolgen muss; diese Aufteilung der Zuständigkeiten sorgt dafür, dass parallele Verfahren in verschiedenen Bundesländern zu divergierenden Ergebnissen führen können, solange keine einheitliche höchstrichterliche Linie vorliegt.
Vergleichbare Entwicklungen in anderen Mitgliedstaaten
Ähnliche Muster zeigen sich auch in weiteren europäischen Jurisdiktionen, in denen nationale Gerichte mit Fragen der Betreiberhaftung bei grenzüberschreitenden Glücksspielangeboten befasst sind; der EuGH überlässt dort ebenfalls die Feinabstimmung der Haftungsregeln den mitgliedstaatlichen Instanzen, während er nur die grundsätzliche Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt prüft.
Experten der Europäischen Gerichtshofs weisen darauf hin, dass diese Vorgehensweise die Vielfalt der mitgliedstaatlichen Glücksspielregime respektiert, ohne eine vollständige Harmonisierung zu erzwingen; dadurch bleiben jedoch zentrale Streitpunkte wie die Erstattungsfähigkeit von Verlusten und die Reichweite von Betreiberpflichten weiterhin offen.
Ausblick auf kommende Verfahren
Aktuelle Vorlagen aus deutschen Gerichten lassen erkennen, dass die Fragen zur Haftung und zu Erstattungsansprüchen auch im Jahr 2026 noch nicht abschließend geklärt sind; neue Verfahren werden voraussichtlich weitere Detailfragen aufwerfen, die wiederum an den EuGH herangetragen werden könnten, ohne dass eine grundsätzliche europäische Entscheidung in Sicht ist.
Die deutsche Justizverwaltung dokumentiert eine steigende Zahl solcher Zivilverfahren, die auf die Auslegung des Glücksspielstaatsvertrags im Lichte der EuGH-Vorgaben zurückgehen; diese Entwicklung unterstreicht, dass die Verlagerung der Entscheidungsverantwortung auf nationale Ebenen andauert.
Schlussbemerkungen
Die fortgesetzte Praxis des Europäischen Gerichtshofs, Haftungs- und Erstattungsfragen an die nationalen Gerichte zurückzuverweisen, hat in Deutschland und vergleichbaren Staaten eine Vielzahl anhaltender Verfahren zur Folge; die Kombination aus europarechtlichen Leitlinien und mitgliedstaatlicher Sachverhaltsprüfung sorgt dafür, dass die rechtliche Bewertung unzulässiger Online-Glücksspielangebote weiterhin schrittweise und einzelfallbezogen erfolgt.